Ppiizzaa.AGB
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der Firma MVB,
Herzogstraße 27a, 68723 Schwetzingen
§1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vereinbarung
über die Produktion und die Auslieferung von ppiizzaa.com Pizzakartons
an die vorher von beiden Vertragspartnern ausgewählten Vertriebspartner
der MVB.
§2 Verantwortlichkeit für Bildinhalte
und Texte
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung
für Inhalte und die rechtliche Zulässigkeit der für
den Werbeträger der MVB zur Verfügung gestellten Bild-
und Textunterlagen. Die MVB ist nicht verpflichtet, Aufträge
darauf zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt
werden. MVB übernimmt auch keine Verantwortung für den
Inhalt der zur Verfügung gestellten Texte. MVB behält
sich vor, Aufträge nach eigenem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung
ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§3 Haftung
Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen
oder Änderungen des Auftraggebers übernimmt die MVB eine
Haftung für die Richtigkeit nur, wenn der Auftrag oder die
Änderung schriftlich rückbestätigt ist.
Die Kontaktzahlen des jeweiligen Verteilungsstandortes oder ein
nach Zahlen, Alter, Interessen definierbares Publikum beruht auf
Auskünften der Geschäftspartner der MVB. MVB übernimmt
dafür keine Haftung.
§4 Auftrag, Stornierung
Der Auftrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung
durch die MVB zustande.
Eine Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist bis zu
6 Wochen vor Beginn der Ausführung kostenfrei. Bis 4 Wochen
vor Beginn der Ausführung werden 50 % der Produktionskosten,
bis 2 Wochen 100% der Produktionskosten in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung des Auftrages nach Betrachtung des Probedruckes
werden die Kosten für den Probedruck und die Klischeekosten
voll in Rechnung gestellt.
§5 Graphische Gestaltung
Die graphische Gestaltung der zu fertigenden Vorlage
übernimmt der Auftraggeber oder die MVB nach Absprache.
Änderungen des Werbemotives kann die MVB nur berücksichtigen
wenn sie vor Beginn der Klischeeproduktion, d.h. vor Beginn der
Produktion bei der MVB vorliegen. Mehrkosten für etwaige Änderungen
trägt der Auftraggeber. Beanstandungen sind spätestens
3 Tage nach Beginn der Verteilung geltend zu machen.
§6 Zahlung
Alle Zahlungsansprüche der Firma MVB für
die Produktion sind ohne Abzug nach Auftragserteilung fällig.
MVB ist berechtigt die Produktion und/oder Verteilung der Pizzakartons
erst vorzunehmen, wenn die Zahlung eingegangen ist. Für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Firma
MVB maßgebend. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten
12% Verzugszinsen als vereinbart.
MVB kann auch die Ausführung des Auftrages bis zur vollständigen
Bezahlung zurückstellen. Ansprüche kann der Auftraggeber
daraus nicht herleiten.
§7 Ausführung
MVB sichert eine ordnungsgemäße Ausführung
des Auftrages nach Zeit, Ort und Umfang zu. Für Störungen
und/oder Unterbrechungen der Verteilung der Pizzakartons infolge
höherer Gewalt, technischer Störungen, behördlicher
Auflagen oder aus anderen Gründen, die von der MVB nicht zu
vertreten sind, hat die MVB nicht einzustehen. Die Geltendmachung
weitergehenden Schadens ist ausgeschlossen.
§8 Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers
gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
§9 Gerichtsstand
Die Parteien werden im Falle von Streitigkeiten
zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Sollte eine gütliche Einigung nicht gelingen, wird für
alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung die Zuständigkeit
des Amtsgerichtes Schwetzingen vereinbart.
§10 Salvatorische Klausel
Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform.
Das Schriftformerfordernis gilt auch für Nebenabreden und nachfolgende
Vereinbarungsänderungen. Auf dieses Schriftformerfordernis
kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
Ist eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam,
so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen
nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen im Hinblick
auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Falle
der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung gilt anstelle
der unwirksamen einen wirksame Bestimmung als vereinbart, die der
Unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommen.
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