Ppiizzaa.AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma MVB, Herzogstraße 27a, 68723 Schwetzingen


§1 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Vereinbarung über die Produktion und die Auslieferung von ppiizzaa.com Pizzakartons an die vorher von beiden Vertragspartnern ausgewählten Vertriebspartner der MVB.

§2 Verantwortlichkeit für Bildinhalte und Texte

Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für Inhalte und die rechtliche Zulässigkeit der für den Werbeträger der MVB zur Verfügung gestellten Bild- und Textunterlagen. Die MVB ist nicht verpflichtet, Aufträge darauf zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. MVB übernimmt auch keine Verantwortung für den Inhalt der zur Verfügung gestellten Texte. MVB behält sich vor, Aufträge nach eigenem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

§3 Haftung

Bei fernmündlich aufgegebenen Aufträgen oder Änderungen des Auftraggebers übernimmt die MVB eine Haftung für die Richtigkeit nur, wenn der Auftrag oder die Änderung schriftlich rückbestätigt ist.
Die Kontaktzahlen des jeweiligen Verteilungsstandortes oder ein nach Zahlen, Alter, Interessen definierbares Publikum beruht auf Auskünften der Geschäftspartner der MVB. MVB übernimmt dafür keine Haftung.

§4 Auftrag, Stornierung

Der Auftrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch die MVB zustande.
Eine Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist bis zu 6 Wochen vor Beginn der Ausführung kostenfrei. Bis 4 Wochen vor Beginn der Ausführung werden 50 % der Produktionskosten, bis 2 Wochen 100% der Produktionskosten in Rechnung gestellt.
Bei Stornierung des Auftrages nach Betrachtung des Probedruckes werden die Kosten für den Probedruck und die Klischeekosten voll in Rechnung gestellt.

§5 Graphische Gestaltung

Die graphische Gestaltung der zu fertigenden Vorlage übernimmt der Auftraggeber oder die MVB nach Absprache.
Änderungen des Werbemotives kann die MVB nur berücksichtigen wenn sie vor Beginn der Klischeeproduktion, d.h. vor Beginn der Produktion bei der MVB vorliegen. Mehrkosten für etwaige Änderungen trägt der Auftraggeber. Beanstandungen sind spätestens 3 Tage nach Beginn der Verteilung geltend zu machen.

§6 Zahlung

Alle Zahlungsansprüche der Firma MVB für die Produktion sind ohne Abzug nach Auftragserteilung fällig. MVB ist berechtigt die Produktion und/oder Verteilung der Pizzakartons erst vorzunehmen, wenn die Zahlung eingegangen ist. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto der Firma MVB maßgebend. Für den Fall des Zahlungsverzugs gelten 12% Verzugszinsen als vereinbart.
MVB kann auch die Ausführung des Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen. Ansprüche kann der Auftraggeber daraus nicht herleiten.

§7 Ausführung

MVB sichert eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages nach Zeit, Ort und Umfang zu. Für Störungen und/oder Unterbrechungen der Verteilung der Pizzakartons infolge höherer Gewalt, technischer Störungen, behördlicher Auflagen oder aus anderen Gründen, die von der MVB nicht zu vertreten sind, hat die MVB nicht einzustehen. Die Geltendmachung weitergehenden Schadens ist ausgeschlossen.

§8 Schadensersatz

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.

§9 Gerichtsstand

Die Parteien werden im Falle von Streitigkeiten zunächst versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sollte eine gütliche Einigung nicht gelingen, wird für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Schwetzingen vereinbart.

§10 Salvatorische Klausel

Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für Nebenabreden und nachfolgende Vereinbarungsänderungen. Auf dieses Schriftformerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
Ist eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Dies gilt nicht, wenn sich Bestimmungen im Hinblick auf die Hauptleistungspflichten als unwirksam erweisen. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Vereinbarung gilt anstelle der unwirksamen einen wirksame Bestimmung als vereinbart, die der Unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommen.